Wärmedämmung! Aber wie?

Energiekosten sparen... aber richtig!

Oberste Geschossdecken in Bestandsgebäuden, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen ab dem 1.1.2016 gedämmt sein (U-Wert kleiner/gleich 0,24 W/m² K). Die Forderung gilt als erfüllt, wenn das darüber liegende Dach gedämmt ist oder den Mindestwärmeschutz erfüllt.

Der Bund stellt über die KfW-Bank umfangreiche Fördermittel bereit. Die KfW-Bank fördert den Bau und Erwerb von energieeffizienten Häusern, die energetische Sanierung sowie Investitionen in einzelne Energiesparmaßnahmen mit Krediten und Zuschüssen. Je besser Sie dämmen und sich dabei dem Neubaustandard nähern oder ihn übertreffen, desto höher die Förderung.

Um die Förderung für ein KfW-Effizienzhaus in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen unabhängigen Sachverständigen als qualifizierten Baubegleiter hinzuziehen. Die KfW- Bank  unterstützt auch diese „Qualifizierte Baubegleitung“ mit einem Zuschuss. Wir sagen Ihnen, mit welchem Sachverständigen wir gute Erfahrungen gesammelt haben.

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